Folgende Gegenstände dürfen im Flugzeug generell nicht mitgeführt werden:
Explosivstoffe,
komprimierte Gase,
oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe,
leicht entzündliche Stoffe,
giftige oder aggressive Stoffe,
flüssige Stoffe jeder Art, d. h. alle Gegenstände oder Substanzen, die nach den Bestimmungen der Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind.
Weder im Handgepäck noch an der Person darf der Fluggast mitführen:
Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen
Munition und explosionsgefährliche Stoffe jedweder Art
scharfe Objekte wie z. B. Messer, Scheren, Ski- und Wanderstöcke
stumpfe Instrumente, die Verletzungen hervorrufen können wie z. B. Golfschläger und Billardstöcke
Benzinfeuerzeuge (Zippos)
Der Fluggast darf 1 Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen.
Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen folgende Gegenstände mitgeführt werden:
Besteck
Rasierklingen
Spielzeuggewehre und handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet werden können
Katapulte
große Sportschläger, Billard-, Snooker- oder Polostöcke
Stricknadeln
jegliche anderen scharfen Objekte wie Messer, Nagelscheren, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke).
Die Aufzählung der verbotenen Gegenstände ist nicht komplett, da diese jederzeit ergänzt werden kann. Sie können weitere Informationen auf den Internetseiten der Fluggesellschaften abrufen.
Bitte beachten Sie auch die neuen EU-Handgepäckregelung die seit 06.11.2006 in Kraft getreten sein.
Quelle: Air Berlin
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